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Kleiner Einhof, errichtet in klarem Fachwerkgefüge der klassizistischen Art mit regelmäßig angeordneten Geschossstreben und zweifacher Verriegelung. Nach der in feiner Fraktur geschnittenen Stockschwelleninschrift wurde es am 1. Juli 1828 durch den Zimmermeister Johannes Bloch aus Landenhausen "aufgeschlagen". Das Anwesen ist dreizonig, dem Wohnbereich mit Stube und Ern schließt sich links eine Tenne an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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