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Das Kreuz etwa an der höchsten Stelle der Stadt wird 1859 erwähnt. Es "nimmt eine Sonderstellung ein, denn der Corpus erscheint in Abkürzung, an den Enden des Querbalkens befinden sich zwei Hände, unter dem Schnittpunkte der beiden Balken am Längsbalken ein Herz und tiefer zwei Füße." (Hermann Narz). Die Darstellungen sind aus Holz und von Strahlenkränzen hinterfangen, die Wundmale ausdrucksvoll ausgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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