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Das ehemalige Gefängnis entstand unmittelbar vor der Stadtmauer neben dem früheren Obertor. Es wurde auf Kosten der Stadt errichtet, als Herbstein 1854 Sitz eines Amtsgerichts geworden war. Es handelt sich um einen zweigeschossigen gekalkten Bruchsteinbau mit Eckquaderung und kräftigem Gurtgesims; das Erdgeschoss zeigt aufwendige rundbogige Öffnungen in Bogenblenden. Die hohe Basaltmauer zur Abgrenzung des Gefängnishofs ist wesentlich erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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