Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Breiter giebelständiger Fachwerkbau, nach der fein gearbeiteten Stockschwelleninschrift 1827 durch den Zimmermeister Konrad Ruhl aufgeschlagen. Das Gefüge, das vielleicht ältere Teile enthält (worauf auch der Bauspruch hinweist), ist sparsam durch Geschossstreben ausgesteift, der ursprünglich wohl stärker symmetrische Aufriss ist leicht verändert. Im Giebel befindet sich eine kleine verglaste Nische mit einer Madonnenfigur. Das Haus hat als Teil der Kirchplatzbebauung eine besondere städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |