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An der südwestlichen Gemarkungsgrenze steht an der früheren Straße von Herbstein nach Lauterbach auf einer leichten Erhebung in den Wiesen der Galgen des ehemaligen Gerichts Stockhausen: zwei aus flachen Trommeln zusammengesetzte Sandsteinsäulen, wahrscheinlich aus 1709, die ursprünglich durch einen aufgelegten hölzernen Querbalken verbunden waren. Der Galgen stellt ein rechtsgeschichtliches Denkmal dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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