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Die Hofanlage ist im Ortsbild sehr wirkungsvoll durch ihre exponierte Situation am Hang und die Regelmäßigkeit der Verstrebungen des ansonsten schmucklosen, für die Mitte und die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts typischen Fachwerks. Als Beispiel eines klassischen Einhofs lässt das Gefüge fünf Zonen erkennen: Dem Stuben- und dem Ernbereich folgen Stall, Tenne und Bansen (Speicher- beziehungsweise Aufbewahrungsraum). Typisch für die Weiterentwicklung der Einhofform und wenig jünger ist der kleine Stallanbau aus Backstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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