Evangelische Kirche, Grabstein von 1821
Vogelsbergstraße 30, evangelische Kirche von Süden
Evangelische Kirche von Nordwesten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Innenraum der 1945 zerstörten Kirche
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Rixfeld
  • Vogelsbergstraße 30
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 34/1

Durch die Beschießung Rixfelds am 29. März 1945 wurde die 1740-1741 erbaute Fachwerkkirche zerstört.

Ein Neubau erfolgte nicht ganz an der gleichen Stelle nach einem Entwurf des Architekten H. de Vries, beraten von Karl Gruber, durch das Staatsbauamt Lauterbach von 1951-1954. Errichtet wurde ein längsrechteckiger, nach Osten orientierter Bau aus Sandsteinquadern mit schlanken Rundbogen- beziehungsweise Kreisfenstern und eingezogenem Rechteckchor. Über dem Satteldach steigt im Westen ein achtseitiger Dachreiter mit spitzem schieferverkleidetem Helm auf. Mit dem einfach bearbeiteten Material Sandstein und dem gelungenen, zeittypischen Aufnehmen romanisierender Formen wird eine durchaus ansprechende Architektur erreicht, die wirkungsvoll an der Hauptstraße des Dorfs platziert ist.

Der Haupteingang im Westen führt in einen niedrigen Vorraum mit einfachen Rechteckfenstern, über dem sich die von außen über ein seitliches Treppenhaus zugängliche Orgelempore befindet. Den sich anschließenden Kirchensaal bestimmt eine deckende Längstonne aus Holz und der sich hinter hohem Rundbogen öffnende Altarraum mit rundem Fenster. Seitlich des Chorbogens befindet sich die Kanzel. Die Kirche ist Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.

Nördlich der Kirche steht ein hierher translozierter Grabstein von 1821 in Pfeilerform.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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