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Traufständiges Fachwerkwohnhaus eines Hofs, erbaut im frühen 20. Jahrhundert. Die verschindelte Fassade zeigt mit ihrem axialsymmetrischen Aufriss repräsentativen Anspruch, das konstruktive Gefüge der östlichen Giebelseite ist von wesentlicher Bedeutung im Ortsbild. Originale Fenster, die das Gesamtbild aufwerten würden, sind nur im Giebeldreieck erhalten. Bemerkenswert ist die im Wortsinne zurückgesetzte Stellung des Wirtschaftsgebäudes hinter dem Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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