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Von der Straße deutlich zurückgesetztes, großes und traufständiges, neuerdings mit Holzschindeln und Schiefer verkleidetes Fachwerkwohnhaus. Seine zwei Geschosse erheben sich über einem hohen Sockel aus Sandsteinquadern, der einen gewölbten Keller umfasst. Er hat profiliert umrahmte runde Öffnungen. Zum Eingang führt eine Freitreppe, die Fassade ist anspruchsvoll symmetrisch gegliedert. Hohe Geschosse und Fenster sowie barocke Wandschränke zu Seiten des breiten Erns weisen auf besonderen Wohnkomfort hin. Die wesentliche Bauzeit ist in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts anzusetzen, die Tradition des Anwesens als riedeselisches Försterhaus mit besonderem Platz in der 1945 zerstörten Kirche lässt sich freilich bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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