Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Großer hangparalleler Einhof oberhalb des Dorfs, entstanden im mittleren 18. Jahrhundert. Er ist zumeist verkleidet, das Erdgeschoss zum Hof hin wurde massiv ersetzt. Der freie Giebel zeigt ein ausgewogenes repräsentatives Fachwerk mit einfach verriegelten Mann-Figuren, deren Kopfwinkelhölzer ein feines Wellenprofil aufweisen. Das Balkenwerk ist kräftig und klar ausgebildet und wird fast nicht durch veränderte Fenstergrößen gestört. Eine Erweiterung zum Winkelhof erfolgte in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |