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Kleinerer, recht gut erhaltener Einhof des mittleren oder späten 19. Jahrhunderts. Er umfasst fünf Zonen. Dem zweigeschossigen Wohnteil mit Stube und Ern schließen sich Stall (mit Stallstube darüber), Tenne und Bansen an. Das sicher konstruktive Gefüge ist verschindelt. An Details sind außer der guten nachklassizistischen Haustür die wohl mit ihr gleichzeitigen Fenster bemerkenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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