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Um 1930 separat errichtetes Wohnhaus einer großen Hofanlage. Zwei zumeist mit Platten verkleidete Fachwerkgeschosse erheben sich über einem hohen Basaltsockel. Das Gefüge mit angedeuteter Geschossauskragung sowie Mann-Verstrebungen mit Kopfstreben und zweifacher Verriegelung ist an der östlichen Giebelseite sichtbar und beweist hier seine Qualität und seine Bedeutung im Straßenbild. Das Haus ist an der Traufseite von der Straße her erschlossen und hat seine schöne Haustür mit Oberlicht und hochovalem Fenster behalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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