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Kleines, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus unter steilem Satteldach. Das wohl im 18. Jahrhundert entstandene Gebäude diente bis 1831 als Schule. Obwohl es ganz mit Platten verkleidet ist, kommt ihm in städtebaulich wichtiger Position vor dem späteren Schulhaus eine besondere Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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