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Gutes Beispiel eines kleinstbäuerlichen Anwesens aus der Zeit um 1900. Einem verschindelten Wohngeschoss mit Stube und Ern/Küche, errichtet über einem Wirtschaftssockel, schließt sich nach einer Brandmauer ein kleiner Stall an. Der Speicherraum über dem Stall ist inzwischen zum Wohnen umgenutzt. Es folgt noch ein Tennentrakt. Das Anwesen ist wenig gestört und lässt die ursprünglichen Funktionen der einzelnen Raumabschnitte gut erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |