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Das kleine giebelständige Hintersiedleranwesen springt ein wenig in den Straßenraum vor und zeigt hier im Obergeschoss den Rest eines Gefüges in der Art des Stockhäuser Zimmermanns Christoffel Bütner, also aus dem mittleren 18. Jahrhundert. Das Haus ist im 19. Jahrhundert großzügig erweitert worden. Es hat links eine Tennenzone und hatte den Stall im Sockelgeschoss. Das Anwesen ist aus orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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