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Ein kleiner traufständiger Ein- oder Streckhof, entstanden deutlich vor der Mitte des 19. Jahrhunderts, ist um 1920, angeblich für einen aus dem Haus stammenden Arzt, auf bemerkenswerte Weise verändert worden: Die Fassade erhielt eine regelmäßige Gliederung durch Fensterachsen (aus der nur rechts eine Garageneinfahrt und links ein später vergrößertes Stubenfenster abweichen). Die fünf mittleren Achsen wurden im Dachbereich durch einen flachen Dreiecksgiebel so zusammengefasst, dass man eine Variation einer Tempelfassade vor Augen hat. Das somit vom zeitgenössischen Neoklassizismus beeinflusste Gebäude ist Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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