Müser Straße 1, ehem. Hofgut, Wirtschaftsgebäude von Nordosten
Müser Straße 1, ehem. Hofgut, Wohnhaus
Müser Straße 1, ehem. Hofgut von Nordwesten
Müser Straße 1, westlicher Torpavillion
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Stockhausen
  • Müser Straße 1
  • Müser Straße
Ehem. Hofgut Stockhausen
Flur: 2
Flurstück: 12/15, 38/2, 39, 40

Die Geschichte des ehemaligen Hofguts Stockhausen beginnt mit Adolf Hermann Riedesel, der im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts zu seinem Schloss Hermannsburg Wirtschaftsflächen erwarb und Wald roden ließ.

Die bestehende Hofanlage grenzt südöstlich an das Schloss und ist fast allseitig umbaut. Ihr Hauptgebäude bildet das repräsentative, bis auf die Rückseite verputzte Wohnhaus, fünf Achsen breit und mit einem Mansarddach versehen. Das Wohnhaus ist nach beiden Seiten durch kurze, zurückgesetzte Flügel erweitert, denen sich rechtwinklig Wirtschaftsbauten unterschiedlicher Entstehungszeit anschließen. Gegenüber dem Wohnhaus flankieren zweigeschossige Pavillons unter Mansarddächern die Zufahrt zur Hofanlage. Die Pavillons hatten durchaus nützliche Funktionen: Im östlichen war die Hofschmiede untergebracht, der andere bot Unterkunft für Personal. Während sich der Hof heute zum Schloss und zum Park hin öffnet, wird er zum Dorf (zur Welzgasse) hin durch die teilweise noch barocken Außenmauern der Stallgebäude abgeschlossen. Das runde Bassin im Hof wurde in den 1950er oder 1960er Jahren angelegt, der hier vorher platzierte, als Pferdetränke dienende steinerne Kumpf ist in den rückwärtigen Schlosshof verbracht worden.

Die wesentlichen Bauzeiten des Hofguts liegen im späten 18. (besonders Wohnhaus und Pavillons) sowie im frühen bis mittleren 19. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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