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Der kleine Streckhof besteht aus einem Wohn- und einem Wirtschaftsbereich mit Tenne und kleinem Stall. Das Fachwerkgefüge des Wohnteils ist ohne gestalterischen Anspruch, das Quergebälk jedoch mit Stabprofil und angedeuteten Schiffskehlen verziert. Ähnlich konstruiert ist der anscheinend nicht gleichzeitige Scheunen-Stall-Trakt, der mit 1751 datiert ist. Der mit dem Anwesen Bergstraße 13 unmittelbar zusammengebaute Hof ist aus orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |