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Kleines traufständiges Fachwerkwohnhaus, dessen zwei Geschosse auf schlichte Weise mit langen Streben und einfacher Verriegelung konstruiert sind. Im Sockelgeschoss befand sich ein Stall. Als typisches Hintersiedleranwesen wohl noch im frühen 19. Jahrhundert entstanden, reiht es sich in die mit der Berggasse ansteigende Häuserzeile ein. Es ist aus städtebaulichen, orts- und sozialgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |