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In den Sturz eines einfachen Türgewändes aus Sandstein ist eingeritzt: "B(au) Herr A. B. Mauer / Meister Johs. Schwarz in Stck. d. 26. Jul. 1831". Das Dokument, eingesetzt in den Sockel des 1841 als Kleinkinderbewahranstalt gegründeten Kindergartens ist aus ortsgeschichtlichen Gründen zu schützender Sachteil.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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