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Zu den ältesten Anwesen in Stockhausen gehörende traufständige Hofanlage aus Fachwerk. Ihr Wohnteil wurde um oder bald nach 1900 verputzt und stuckiert. Der gesamte Baukomplex hat ein hohes, auffallend steiles Satteldach, das wie das im Scheunenbereich sichtbare, kräftig ausgebildete und mit Profilierung und Konsolfries verzierte Quergebälk auf das 17. Jahrhundert als Entstehungszeit schließen lässt. Da es sich offenbar von Anfang an um einen Einhof gehandelt hat, ist das Anwesen ein besonders frühes Beispiel dieser Hofform in der Region.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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