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Das mit seiner Giebelseite wirkungsvoll zur Hintergasse exponierte Fachwerkwohnhaus, ehemals Teil eines Streckhofs, zeigt ein regelmäßiges Gefüge der Zeit um 1800, das mittels der späten Form der Mann-Verstrebung ausgesteift wird, wobei die Halsriegel verschwindend kurz ausgebildet wurden. Eckständer und Quergebälk weisen noch zurückhaltende Verzierungen (Hohlkehle, Taustab) auf. In die Stockschwelle der Giebelwand ist ein Spruch (Psalm 48, Vers 11) eingeschnitten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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