Welzgasse 7
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Stockhausen
  • Welzgasse 7
Flur: 2
Flurstück: 27/1

Großer traufständiger Einhof, entstanden im mittleren 18. Jahrhundert und im 19. wenig verändert (Hauptgeschoss, Sockel). Das wirkungsvoll ausgestaltete Gefüge ist zumeist in der klassischen Mann-Form verstrebt und zeigt eine deutliche Auskragung des Obergeschosses. Der Stall war im zur Straße hin aus Sandsteinquadern gemauerten Sockelgeschoss untergebracht, dessen Höhe eine markante Freitreppe zur Haustür notwendig machte. Diese ist zweiläufig und mit schön ausgebildetem Steingeländer versehen. Das unweit des Schlosses stehende Anwesen war herrschaftliches Dienerhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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