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Wesentlicher Teil der wohl aus zwei Anwesen zusammengewachsenen Hofanlage, die im Westen an die Mauer des Schlossgartens grenzt, ist das große und anspruchsvoll auftretende, schon ursprünglich dreizonige Fachwerkwohnhaus mit seinem symmetrischen, durch klassische Mann-Figuren gegliederten Fassadenaufriss, breiter Ernzone und Dreiergruppen von Fenstern, die die Stuben belichten. Das Haus dürfte im dritten Viertel des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Es ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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