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Die zum größten Teil verkleidete Hofanlage stellt im Kern einen Einhof aus dem 18. Jahrhundert dar. Das Wohnhaus hatte ein Gefüge, das sehr ähnlich dem des Hauses Welzgasse 2 war und unter der bestehenden Kunststoffverkleidung wahrscheinlich im Wesentlichen erhalten blieb. Es ist dann von sehr hoher städtebaulicher Bedeutung. Das Haus bewahrt eine Eingangstür aus dem frühen 20. Jahrhundert mit schönem Jugendstildekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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