Am Bockelberg 4, evangelische Kirche von Nordosten
Am Bockelberg 4, Gefallenendenkmal
Evangelische Kirche, Hauptportal
Innenraum nach Norden
Taufbecken
Kreuzigungsgruppe
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Stockhausen
  • Am Bockelberg 4
Ev. Kirche und Gefallenendenkmal
Flur: 2
Flurstück: 67/1

Hoch gelegen am Nordrand des Dorfs war im späten Mittelalter eine Kirche errichtet worden, von der ein inschriftlicher Hinweis auf 1361 am Chorturm existierte. Diesen Turm hatte man 1631 um ein Geschoss erhöht und mit einem Spitzhelm mit Wichhäuschen versehen. Über das gotische Schiff gibt es kaum Nachrichten; es war um 1830 teilweise baufällig geworden. Die vom Frankfurter Orgelbaumeister Wegmann stammende, 1772–1773 eingerichtete Orgel wurde 1844 nach Ersrode (Ludwigsau) verkauft und die Kirche im folgenden Jahr abgebrochen. Der Neubau nach einem Plan des großherzoglichen Oberbaudirektionsakzessisten Louis wurde 1846 begonnen (gotisierende Jahreszahl neben dem Haupteingang) und 1849 geweiht. Renovierungen erfolgten schon 1866, dann mit dem Einbau des neuen Orgelwerks 1913 und schließlich 1949 und 1986/87. Der Turmhelm wurde 1994 erneuert. Die Kirche ist ein mächtiger romanisierender Rechteckbau aus roten Sandsteinquadern mit Details aus violettem Sandstein. Sie wurde im Gegensatz zum Vorgängerbau nach Norden ausgerichtet, so dass die Westfassade mit dem eingebauten Turm das Dorfbild dominiert. Die Wände sind zweigeschossig ausgebildet, das untere Geschoss ist bis auf die Eingänge und zwei kleine Nordfenster geschlossen, das obere wird durch Lisenen, Rundbogenfries und hohe Bogenfenster über kräftigem Sohlbankgesims gegliedert. In der Nordwand, die den Chor abschließt, erscheint ein Rundfenster. Die Hauptfassade hat Bogen- und Rundfenster sowie drei Eingänge, von denen der mittlere als Stufenportal gestaltet ist. Der darüber aufragende, sehr schlanke Turm schließt über gekuppelten Rundbogenfenstern und einem kräftigen Konsolgesims mit spitzem Helm ab. Die Fenstereinsätze sind aus Gusseisen mit Bleiversprossung. Das Innere der Kirche ist von großzügiger Weite. Es hat an drei Seiten Emporen auf Holzstützen und im Norden eine rundbogige Altarnische, zu deren Seiten unterhalb der Emporen Logen für Patronatsherrschaft und Kirchenvorstand eingebaut sind. Die Nische wird durch das genannte große Rundfenster belichtet, davor und darunter steht die einfache Kanzelwand aus Holz. Da die Emporen vor den Fenstern errichtet sind, ist der untere Teil des Kirchenraums verhältnismäßig dunkel, der Emporenbereich jedoch gut belichtet. Im Süden befindet sich auf der Empore die mit romanisierendem Prospekt (1851 von Johann Georg Förster) versehene Orgel aus dem Jahr 1913. Aus der alten Kirche stammt ein frühgotisches Taufbecken mit Bogenblenden. Das jüngere, aus der Bauzeit stammende, hat die Form eines Kelchs mit vierpassförmiger Kuppa und orientiert sich an Vorbildern aus dem 14. Jahrhundert. Zu einem großen Kruzifix aus der Mitte des 17. Jahrhunderts (1655, David Kayser) sind wohl jüngere Assistenzfiguren gestellt, die Gruppe war im Neubau zeitweise in der Art eines Triumphkreuzes auf einem Balken über dem Altar platziert. Bemerkenswert ist ein großes qualitätvolles Ölgemälde aus dem frühen 17. Jahrhundert mit der seltenen Darstellung der Wochenstube der heiligen Anna. Der Rest der Ausstattung stammt – bis auf die Orgel – aus der Bauzeit, die schlichte Ausmalung ist jünger. In den Vorhallen der Seitenportale werden ein barockes Sandsteinepitaph mit Putten und floraler Ornamentik sowie Gedenktafeln für die Kriegsteilnehmer von 1870/71 (errichtet 1913!) und die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs aufbewahrt. Integriert in die vom Dorf zur Kirche hinaufführende Treppenanlage steht ein 1922 als Gefallenendenkmal errichteter Obelisk aus rotem Sandstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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