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Das Wohnhaus der nach dem Brand 1899 etwas abseits des Dorfs an der Straße nach Lauterbach neu errichteten Hofanlage besteht aus einer für die Zeit typischen schlichten Fachwerkkonstruktion. Die axialsymmetrisch gegliederte Hofseite (mit leider vergrößernd zusammengefassten Fenstern) ist verschindelt und bewahrt eine aufwendige zweiflügelige Haustür, die mit Zierelementen der Neorenaissance ausgestaltet und wegen ihrer besonderen Qualität bemerkenswert ist. Hervorgehoben ist außerdem die der Straße nach Rudlos zugewandte Giebelfassade durch einen barockisierend gestalteten Verputz, der vielleicht erst in den 1920er Jahren angebracht wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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