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Die traufständige Hofanlage wurde nach der Sockelinschrift 1892 in noch ganz traditioneller Form errichtet. Sie zeigt zur Straße ein gediegenes, klar strukturiertes konstruktives Fachwerkgefüge, das mit seiner rhythmischen Gliederung durch Geschossstreben an klassizistischen Vorbildern geschult ist. Die Haustür wurde mit Schnitzereien versehen, die Werkzeuge des Schreiners darstellen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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