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Große ortsbildprägende Hofanlage über winkelförmigem Grundriss. Sie ist in einer Kombination aus Massivbau und teilweise verschindeltem, konstruktivem Fachwerk errichtet. Das Wohnhaus hat ein Krüppelwalmdach und eine symmetrisch ausgebildete Fassade mit Freitreppe, überdachter Haustür und Zwerchhaus in der Mittelachse, der Scheunenflügel ist rückwärts zur Stockhäuser Straße exponiert. Das Elemente des Heimatstils aufweisende Anwesen ist inschriftlich datiert auf 1930, als es nach einem Brand neu erbaut wurde. Es ist aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |