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Das bemerkenswerte Fachwerkwohnhaus wurde wohl - nach einer überlieferten Inschrift im Inneren - 1754 erbaut. Seine Ansichtseiten sind an den Ecken durch zweifach verriegelte Mann-Figuren verstrebt, die Eckständer mit kräftigen gedrehten Säulen geziert. Die zur Straße gerichtete Traufseite ist dreizonig ausgebildet; geschweifte Brüstungsstreben seitlich der Bundständer des auskragenden Obergeschosses unterstreichen ihr symmetrisches Auftreten. Es handelte sich ursprünglich vielleicht um ein Wohn-Stall-Haus, das Rudiment des angefügten Wirtschaftstrakts ist jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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