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Das eingeschossige Tagelöhner- oder Arbeiterwohnhaus dürfte kurz vor 1900 erbaut worden sein. Sein konstruktives Fachwerk mit Geschossstreben und zweifacher Verriegelung, zeigt ebenso wie die wohl originale Haustür noch nachklassizistischen Anspruch. Im Winkel angebaut ist ein Wirtschaftstrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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