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Bemerkenswerte Hofanlage in exponierter Position oberhalb des Dorfs. Sie besteht im Kern aus einem bis auf das wohl erneuerte Dach offensichtlich kaum gestörten Einhof, der aus 1784 datiert und von einem "Bürgermeister und Kirchensenator" errichtet wurde. Die Traufseite ist verschindelt, die freie Giebelseite zeigt mit ihren einfach verriegelten Mann-Figuren an Eck- und Bundständern und der aufwendig gearbeiteten Geschosstrennung ein sehr qualitätvolles Fachwerk. Die Fenster sind teils zu Dreiergruppen angeordnet. Der aus Sandsteinquadern gefügte Kellersockel hat runde, profiliert gerahmte Öffnungen. Neben dem Ern (mit einer Haustür des beginnenden 20. Jahrhunderts) ist die Stallzone als Fachwerkkonstruktion erhalten. Ihr folgt im rechten Winkel eine Scheunenerweiterung mit offensichtlich älterem Scheunentor, das nach außen durch vier Reihen von geschweiften Andreaskreuzen stabilisiert wird. Vor dem Hof ist den Geländeabfall ausgleichend eine Terrasse mit Futtermauer aus Basalt aufgeführt. Seitlich des Wohnhauses enthält der Rest einer romantischen Gartenanlage ein kleines um 1900 entstandenes Gartenhaus aus Zierfachwerk. Nicht zuletzt auf Grund des Erhaltungszustandes handelt es sich bei dem Anwesen um ein bedeutendes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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