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Am Hang nördlich des Dorfs exponierter Streckhof aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts. Der von der Straße abgewandte Wohnteil ist im unteren Geschoss mit Schindeln verkleidet, das Obergeschoss zeigt eine Drei-Zonen-Gliederung durch Mann-Figuren ohne Kopfwinkelhölzer. Das rhythmisch gereihte Gefüge ist von besonderer Wirkung auch in der Fernsicht. Der Stallbereich ist durch eine Backsteinfront erneuert, der anschließende Scheunentrakt mit Platten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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