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Der zweigeschossige Wohnteil einer Hofanlage, in jüngerer Zeit teilweise massiv erneuert und mit einem Kniestock erweitert, weist mit seiner Giebelseite zur Brücke und ist dadurch von besonderer städtebaulicher Bedeutung. An dieser Schauseite blieb im Obergeschoss ein Fachwerkgefüge erhalten, das einfach verriegelt ist und an den Eckständern durch Mann-Figuren ausgesteift wird. In den Brüstungsfeldern erscheinen regelmäßig aufgereiht geschweifte Zierstreben und griechische Kreuze mit aufgelegten plastischen Rosetten. Zusammen mit der Ausbildung der Geschosstrennung und der Verzierung der Eckständer ist dadurch als Entstehungszeit die erste Hälfte oder Mitte des 18. Jahrhunderts anzunehmen. Elemente der leider stark gestörten Traufseite - durchkreuzte Raute und darüber "kurze" Mann-Figur - reihen das Haus in die Gruppe der Nachfolgebauten der Teufelsmühle ein. Eine Stockschwelleninschrift ist verloren. Der Hof soll vom 1789 aufgegebenen Weiler Schafhof im äußersten Westen der Gemarkung hierher transloziert worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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