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Das traufständige Fachwerkwohnhaus weist an der Giebelseite ein Gefüge des mittleren oder späten 18. Jahrhunderts auf. Die hier an den Eckständern der Aussteifung dienenden Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln sind dafür ebenso typisch wie die abgerundeten Balkenköpfe und Füllhölzer, durch die noch eine Geschossauskragung angedeutet wird. Das Balkenwerk der Traufseiten - zumindest der der Unterecke zugewandten - ist jedoch etwa gegen Ende des 19. Jahrhunderts vereinfacht ersetzt worden. Hier gliedern und stabilisieren Geschossstreben das Fachwerk. Freilich wird die ursprüngliche Prägnanz des Balkenrasters durch Vergrößerung einiger Fenster gestört. Aus der Umbauzeit ist links eine schöne zweiflügelige Haustür in historisierendem Dekor erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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