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Traufständiges dreizoniges Wohnhaus, dessen Fachwerk in das Jahr 1672 zurückreicht. Aus dieser Zeit blieben jedoch nur Details des Quergebälks sichtbar, charakterisiert insbesondere durch doppelte Taustäbe an den Füllhölzern. Die Frontansicht bestimmend ist hingegen ein klassizistisch-regelmäßiges Gefüge, das einem Umbau 1823 entstammt und aus kräftigen Balken gebildet wird. Die Aussteifung erfolgt durch Geschoss-streben, das Obergeschoss ist einfach, das Hauptgeschoss doppelt verriegelt. Das Gebäude diente bis 1900 als Pfarrhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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