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Giebelständiger Streckhof, bis auf die Giebelseite mit Schindeln verkleidet. Letztere zeigt ein zu wesentlichen Teilen erhaltenes und im Straßenbild wirksames reiches Fachwerk, dessen zweifach verriegelte Mann-Figuren mit zusätzlichen Gegenstreben versehen sind. Als Verzierung dienen außerdem insbesondere Herzformen in den Brüstungsgefachen unter den zu Dreiergruppen angeordneten (zugesetzten) Fenstern und an den Eckständern gedrehte Stäbe zwischen Voluten. Eine Inschrift datiert das Haus auf 1734.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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