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Von der Straße zurückgesetzter, traufständiger Scheunenbau. Links befindet sich die Tennenzufahrt mit nach älterem Vorbild erneuertem zweiflügeligem Tor mit außenliegender Aussteifung. Darüber erscheint unter einem Zahnschnittfries die Inschrift STOFFEL HACHENBERGK V HANS I.ORG KREVTZER 1676. Neben dem Tor ermöglicht eine rundbogige Pforte den Zugang zur Scheune. Sie zeigt einen einfachen Gefügeraster, den eine lange Strebe zum rechten, mit einfachen Profilen versehenen Eckständer stabilisiert. Als verhältnismäßig gut erhaltenem Scheunenbau aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg kommt dem Gebäude eine hohe bau- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |