An der Kirche 6, Oberpfarrhaus, Detail
An der Kirche 6, Oberpfarrhaus
An der Kirche 6, Oberpfarrhaus, ehemalige Scheune
An der Kirche 6, Oberpfarrhaus, historische Aufnahme
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • An der Kirche 6
  • An der Kirche 1
Oberpfarrhaus
Flur: 16
Flurstück: 282

Fast unmittelbar gegenüber dem Westportal der Stadtkirche erhebt sich zwischen den Nebengebäuden der Vorder- und der Hinterburg das Oberpfarrhaus. Breitgelagert über der Stadtmauer wurde es nach der nachträglich um 1920 auf Veranlassung Pfarrer Knodts eingeschnittenen Inschrift "ERBAVT VMS IAHR 1610" durch "PFARRHERR CHR. SCHELLENBERG". Die rückwärtige Traufseite ist massiv. Das Fachwerk unterscheidet sich von den gleichzeitigen großen Schlitzer Häusern durch eine geringere Balkenstärke, das Gefüge zeigt jedoch eine große Regelmäßigkeit. Die Eckständer des Obergeschosses sind mittels der Mann-Figur ohne Halsriegel verstrebt, der rechte zeigt einen schön ausgearbeiteten, kräftigen Rundstab. Zwei Bundständer heben sich durch genaste beziehungsweise im Erdgeschoss geschweifte Fußstrebendreiecke hervor. Das Quergebälk ist mit Zahnschnitten und stilisierten Taubändern fein ausgebildet. Zum Pfarrhaus gehören mehrere Nebengebäude, die ihm beinahe den Charakter eines Winkelhofs verleihen. Dazu gehört die große, zum Kirchhof giebelständige ehemalige Pfarrscheune, die 1926/27 und 1977 zu Gemeinde-zwecken umgebaut worden ist. Im Norden schließt sich ein niedriger Massivbau an. Außerdem ist hier eine Loggia über der Stadtmauer errichtet worden. Dafür hat man drei Säulen benutzt, die von einer offenen, nach der Datierung 1699 über der herrschaftlichen Gruft südlich des Chorquadrats der Stadtkirche aufgebauten und 1860 abgebrochenen Halle stammen sollen. Sie sind gebaucht, haben Basen und fein gearbeitete, flache Kapitelle mit Voluten- und Knorpelformen sowie mit einer Maske ähnlich denen der Ottoburg und der Schillingsgruft an der Sandkirche sowie des Freiensteinauer Amtshofs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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