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In "zweiter Reihe" stehendes ehemaliges Wirtschafts- oder Werkstattgebäude aus Fachwerk, traufständig und um die Wende zum 19. Jahrhundert entstanden. Die Fassadengliederung zeigt drei Zonen in annähernd symmetrischem Bild, von denen die linke im oberen Bereich durch kräftige Streben V-förmig stabilisiert wird. Eine Umnutzung zu Anfang des 20. Jahrhunderts vermittelt sich insbesondere durch die mit dezentem Jugendstilornament versehene Haustür. Das Gebäude ist aus wirtschaftsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |