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Repräsentatives traufständiges Wohnhaus. Das verputzte Erdgeschoss erhebt sich über einem Sandsteinsockel und hat eine symmetrische fünfachsige Fassadengliederung, die mit der schönen zweiflügeligen Haustür klassizistisch anmutet und dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert angehört. Das Obergeschoss aus der Zeit kurz vor 1900 ist aus Fachwerk und nimmt zwar - auch mit einer 1925 eingefügten großen Gaube in der Mitte des Krüppelwalmdachs - die Symmetrie der älteren Fassade auf, reduziert sie aber zu drei Achsen. Das Fachwerkgefüge ist zweifach verriegelt und hat zwischen den Riegeln hohe Andreaskreuze und segmentbogige, separat gerahmte Fenster. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Grenzstein |
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