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Das kleine Fachwerkhaus stammt noch aus dem 18. Jahrhundert und ist an der Biegung der Straße Ringmauer unterhalb der Ottoburg von städtebaulicher Relevanz. Seine Fassaden zeigen ein einfach verriegeltes Gefüge mit langen Fußstreben und Kopfwinkelhölzern, das Obergeschoss kragt an der der Straße zugewandten Traufseite kräftig vor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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