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Der sehr gut erhaltene Bau entstand 1900 in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Anschluss an das Amtsgericht (Bahnhofstraße 16). Er diente bis 1965 als Gefängnis, seit 1969 ist der Polizeiposten Schlitz untergebracht. Kubischer zweigeschossiger Bau aus Sandsteinquadern, abschließend mit einem Zeltdach. An allen Seiten überhöhte Mittelrisalite, die Winkel seitlich der Risalite an der Straßen- und der Rückseite über Viertelkreisgrundriss geschlossen; die auf diese Weise turmartig wirkenden Bauglieder betonen den Festungscharakter der Einrichtung. Im Obergeschoss haben sich die ursprünglichen fünf Zellen fast im Originalzustand erhalten. Das Grundstück ist von einer hohen Mauer mit Tür und Tor zur Straße umgeben und beinhaltet einen kleinen, ebenfalls mit einer Mauer abgegrenzten Wirtschaftshof mit Bauten für den Gefängniswärter. Wegen seiner ursprünglichen Funktion und des beeindruckenden Erhaltungszustands ist das frühere Gefängnis Kulturdenkmal aus stadt-, sozial- und architekturgeschichtlichen sowie im Zusammenhang mit den benachbarten öffentlichen Bauten auch aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |