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Das Wohnhaus aus 1900, geplant von Freddy Kreiß, steht mit der Traufseite zur Straße. Erdgeschoss mit Quaderputz und Segmentbogenfenstern, rechteckige Obergeschossfenster mit profilierten Rahmungen und akzentuierten waagerechten Verdachungen. Weitere Elemente der dem späten Historismus verpflichteten Fassadengestaltung sind rustizierte Eckquaderungen sowie Gurt- und Sohlbankgesims. Das Mansarddach hat über jeder Fensterachse eine Gaube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |