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Der obere Teil des Grabenbergs zwischen Stadt und Friedhof war im 18. und 19. Jahrhundert einer der um die Stadt angesiedelten Gartenbereiche. Außer wenigen Gartenhäusern erinnern an einigen Stellen anspruchsvoll gestaltete Torpfosten an die nicht nur ökonomische sondern auch ästhetische Bedeutung, die das Bürgertum den Gärten zuwies. Die hier zu behandelnden gehörten zum anspruchsvollen Gartenhaus Gartenstraße 16. Sie sind vierseitig, die Flächen werden durch rechteckige, profiliert eingetiefte Rahmen verziert und schließen mit kräftig profilierten, sich als Basis wohl für ehemalige und erneuerte Kugelbekrönungen nach oben verjüngenden "Kapitellen". Ein abgegangener leichter Portalbogen aus Schmiedeeisen mit feinen Rocailles verweist in das ausgehende 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |