Grabenberg 15
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Grabenberg 15
Flur: 16
Flurstück: 516/3

Die der Straße zugewandte Traufseite des Fachwerkwohnhauses ist verschindelt, die Giebelseiten jedoch lassen das Gefüge erkennen, das wohl um 1900 durch eine Zone nach rückwärts erweitert wurde und einen neuen Dachstuhl erhielt. Das Balkenwerk des Kernbaus, der noch aus dem 17. Jahrhundert stammen dürfte, ist bemerkenswert. Stabilisiert wird es durch Mann-Figuren der älteren Variante ohne Halsriegel. Die in der Wandmitte platzierten Bundständer werden durch Fußstrebendreiecke gesichert, wobei die Streben im Obergeschoss geschweift sind. Die Füllhölzer weisen gedrehte Taustäbe auf, die Eckständer Reste aufwendiger Schnitzereien.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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