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Von der Straße zurückgesetzt besteht ein giebelständiges, als Ständerbau konzipiertes Wirtschaftsgebäude zu zwei Geschossen. In den Schwellbalken des oberen Geschosses ist die Jahreszahl 1681 eingeschnitten. In halber Breite, auch zweigeschossig, aber etwas niedriger, ist ein ebenfalls giebelständiger Flügel vorgebaut, der ursprünglich sicher Wohnzwecken diente. Er weist ein ebenso schlichtes, nur durch einfache Riegel und kurze Streben ausgesteiftes Gefüge auf, ist jedoch als Rähmkonstruktion errichtet. Die Stockschwellen sind mit einem Stabprofil verziert. Ein Zwerchhaus zum Hof hin dient dem Beladen des Dachbodens.
Der gesamte Komplex dürfte auf Grund der Konstruktionsart, der gering dimensionierten Hölzer und der städtebaulichen Einordnung (vgl. Grabenberg 8, Grabenberg 16) und nicht zuletzt der angebrachten Datierung tatsächlich ganz wesentlich in das späte 17. Jahrhundert einzuordnen sein und ist daher von besonderer stadt- und baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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