Grabmal
Gefallenendenkmal
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Sandlofs
  • Hutzdorfer Straße 1
Friedhof, Gefallenendenkmal
Flur: 1
Flurstück: 39/1

Der Friedhof am Hang und an der Ausfallstraße nördlich des Dorfs ist 1703 angelegt worden. Von kultur- beziehungsweise ortsgeschichtlicher Bedeutung sind die beiden mit 1871 bezeichneten skulptierten Torpfeiler, ein Grabmal in der Form eines aufgesockelten Kreuzes aus rotem Sandstein aus dem Jahr 1897 und das 1922 errichtete Gefallenendenkmal. Es ist aus hellem Sandstein und hat die Form eines Pfeilers auf gestuftem Sockel. Er schließt mit einem ionisierenden Kapitell ab, dem ein großes "Eisernes Kreuz" aufgesetzt ist. Dem Pfeiler vorgeblendet ist die 1966 erneuerte schwarze Inschrifttafel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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