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Der Friedhof wurde 1839 von der Kirche an den Nordrand des Dorfs verlegt. Zwei Objekte sind von geschichtlichem Belang. Als einziges älteres Grabmal ist das auf kubischem Sandsteinsockel stehende große, in seiner Schlichtheit noch klassizistische Gusseisenkreuz für den VERWALTER TOBIAS THALER ... GEST. DEN 3. MÄRZ 184[1] AUF HOF SASSEN erhalten geblieben. Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs entstand etwa 1922, ist aus Kunststein und hat die Form eines Obelisken, der auf Kugeln ruht und von einem "Eisernen Kreuz" bekrönt wird. Dem Sockel sind Eichen- und Lorbeerlaub sowie ein Schwert vorgeblendet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Ergänzung durch Tafeln an einer niedrigen, das Denkmal rückwärts einfassenden Wand geschaffen. Grab- und Denkmal sind aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |