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Der stark veränderte giebelständige Fachwerkbau stammt im Kern wohl aus dem beginnenden 16. Jahrhundert: Das Obergeschoss ist mit großen Andreaskreuzen verstrebt und die Wandständer lassen Ansätze einer früheren Knaggenverriegelung der Deckenbalkenköpfe erkennen. Das Erdgeschoss ist massiv ersetzt, darüber blieben Füllhölzer mit feinem Konsolfries erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |